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Passwort-Klau bei Internet-Autkion


Wird im Rahmen einer Internet-Auktion ein Artikel ersteigert und behauptet der vermeintliche Käufer, ein Fremder habe unrechtmäßig mit seinem Passwort geboten, so muss der Verkäufer dies widerlegen
Im konkreten Fall schloss eine Internet-Auktion über einen Audi A4 Avant mit einem Höchstgebot von 15.500 Euro. Als der Verkäufer den angeblichen Käufer zur Zahlung aufforderte, weigerte sich dieser jedoch. Jemand habe sein Passwort geknackt und dann unbefugt an der Auktion unter seinem Namen teilgenommen. Das Gericht entschied letztlich zugunsten des Käufers. Da die Möglichkeit bestehe, ein ordnungsgemäßes Passwort zu knacken und rechtswidrig zu nutzen, sei ein anderes Ergebnis unzulässig. Darüber hinaus habe der vermeintliche Käufer auch schlüssig den missbräuchlichen Gebrauch seines Passworts dargelegt.


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eingetragen am 24.09.2005
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Quelle: OLG Naunberg

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